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Jahrgangsgemischte Eingangsstufe

 

 -> Kein Kind geht oder bleibt alleine!

—-> Alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder werden eingeschult. 

—-> Es gibt keine Zurückstellungen vom Schulbesuch. 

—-> Besonders schnell lernende Kinder können werden zieldifferent beschult und können im Ausnahmefall bereits nach einem Jahr in den dritten Jahrgang wechseln. 

—-> Die Kinder, die mehr Zeit benötigen, werden zieldifferent beschult. Besonders die Inklusionskinder müssen nicht gleich überprüft werden. 

—-> Sie können im Ausnahmefall drei Jahre in der Eingangsstufe verbleiben.

 

Im Schuljahr 2010/2011 wurde die jahrgangsgemischte Eingangsstufe eingeführt. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz § 6, Abs. 4 können Grundschüler*innen des 1. und 2. Schuljahrganges in einer sogenannten „offenen Eingangsstufe“ zusammen unterrichtet werden.

Diese Eingangsstufe ist u.a. ein Instrument dafür, schulpflichtige – aber nicht schulfähige Kinder – aufzunehmen. Sie bietet weiterhin eine sehr gute Möglichkeit der Differenzierung für alle Schüler*innen innerhalb der Klasse. In Ausnahmefällen wird sehr leistungsstarken Kindern das Überspringen einer Klassenstufe erleichtert, da sie mit den bekannten Mitschüler*innen in die dritte Klasse übergehen. Leistungsschwächeren Kindern ist die Möglichkeit geboten, bis zu 3 Jahre in der Eingangsstufe zu verweilen, ohne dass es als „Sitzenbleiben“ gilt. Sie können individueller auf ihrem Leistungsniveau arbeiten, da sie nicht am Ende der 2. Klasse das Klassenziel erreichen müssen. Auch diese Schüler bleiben in ihrer gewohnten Lernumgebung mit bekannten Kindern zusammen. 

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